Mitteldeutscher Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V. bietet Lohnsteuerhilfe an
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: China Infos


Je nach Wahl der Steuerklassen, werden Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet oder die Abgabe bleibt freiwillig. In den allermeisten Fällen lohnt sich aber auch die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung. Wenn zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt werden, kann der Staatliche Zuschuss nur über diese Steuererklärung beantragt werden.

Keiner hat Geld zu verschenken, also warum soll man es sich nicht zurückholen? Für viele ist aber der undurchdringliche Dschungel an Paragraphen und Bestimmungen bei der Erstellung einer Lohnsteuererklärung ein Buch mit Sieben Siegeln. Hier hilft die Beratungsstelle für Lohnsteuerhilfe. Der mitteldeutsche Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V. gehört zu den Selbsthilfeeinrichtungen von Steuerpflichtigen. Schon 1995 gegründet und im Vereinsregister VR 31336 beim Amtsgericht Stendal eingetragen, arbeitet er seitdem zur Zufriedenheit seiner Mitglieder.

In diesem alteingesessenen Hilfeverein für Arbeitnehmer wird jedem geholfen, der Einkünfte entsprechend der Beratungsbefugnis des § 4 Nr.11 StBerG erzielt. Dazu gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gemäß § 22 Nr.1 EStG oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen gemäß § 22 Nr.1a EStG. Dazu können noch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten bis zu einer Höhe von 13.000 ? bei Ledigen, beziehungsweise 26.000 ? bei Verheirateten kommen.

Für den Hilfesuchenden ist diese Einrichtung eine große Erleichterung. Mitglieder brauchen keine Angst vor Formularen oder Fachchinesisch zu haben. Einfach nur alle Belege sammeln und nach dem abgelaufenem Steuerjahr im Hilfeverein abgeben. In der Beratungsstelle in der Hans-Heinen-Strasse 40 in Dessau-Roßlau bearbeiten qualifizierte Mitarbeiter die Steuerangelegenheiten.

Dank ständiger Weiterbildung sind die Mitarbeiter in der Lage schnell auf geänderte Sachlagen zu reagieren und umfassend und sachlich korrekt zu beraten. Eine Anlaufstelle vom Teilzeitarbeiter bis hin zum leitenden Angestellten.

Firmenkontakt
Mitteldeutscher Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V.
Roland Ebersbach
Hans-Heinen-Straße 40

06844 Dessau-Roßlau
Deutschland

E-Mail: mlhv@gmx.de
Homepage: http://www.mlhv.de
Telefon: 03402519425

Pressekontakt
INTRAG Internet Regional AG
Tobyas Gleue
Sophienblatt 82-86

24114 Kiel
Deutschland

E-Mail: pressestelle@intrag.de
Homepage: http://www.intrag.de/
Telefon: 043167070200

(Weitere interessante Deutschland News & Deutschland Infos & Deutschland Tipps können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)

Veröffentlicht von >> prmaximus << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Je nach Wahl der Steuerklassen, werden Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet oder die Abgabe bleibt freiwillig. In den allermeisten Fällen lohnt sich aber auch die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung. Wenn zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt werden, kann der Staatliche Zuschuss nur über diese Steuererklärung beantragt werden.

Keiner hat Geld zu verschenken, also warum soll man es sich nicht zurückholen? Für viele ist aber der undurchdringliche Dschungel an Paragraphen und Bestimmungen bei der Erstellung einer Lohnsteuererklärung ein Buch mit Sieben Siegeln. Hier hilft die Beratungsstelle für Lohnsteuerhilfe. Der mitteldeutsche Lohnsteuerhilfeverein t.a.e.V. gehört zu den Selbsthilfeeinrichtungen von Steuerpflichtigen. Schon 1995 gegründet und im Vereinsregister VR 31336 beim Amtsgericht Stendal eingetragen, arbeitet er seitdem zur Zufriedenheit seiner Mitglieder.

In diesem alteingesessenen Hilfeverein für Arbeitnehmer wird jedem geholfen, der Einkünfte entsprechend der Beratungsbefugnis des § 4 Nr.11 StBerG erzielt. Dazu gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gemäß § 22 Nr.1 EStG oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen gemäß § 22 Nr.1a EStG. Dazu können noch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten bis zu einer Höhe von 13.000 ? bei Ledigen, beziehungsweise 26.000 ? bei Verheirateten kommen.

Für den Hilfesuchenden ist diese Einrichtung eine große Erleichterung. Mitglieder brauchen keine Angst vor Formularen oder Fachchinesisch zu haben. Einfach nur alle Belege sammeln und nach dem abgelaufenem Steuerjahr im Hilfeverein abgeben. In der Beratungsstelle in der Hans-Heinen-Strasse 40 in Dessau-Roßlau bearbeiten qualifizierte Mitarbeiter die Steuerangelegenheiten.

Dank ständiger Weiterbildung sind die Mitarbeiter in der Lage schnell auf geänderte Sachlagen zu reagieren und umfassend und sachlich korrekt zu beraten. Eine Anlaufstelle vom Teilzeitarbeiter bis hin zum leitenden Angestellten.

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