Wichtiges Urteil für Bauherren: Baumängel trotz DIN-Norm
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: China Infos


Gemäß einer DIN-Norm zu arbeiten, bedeutet nicht zwingend, dass ein Handwerker ein einwandfreies Werk abliefert. Auf diese für Bauherren wichtige Unterscheidung macht die Bausparkasse Schwäbisch Hall aufmerksam. Laut einem aktuellen Urteil des OLG Dresden (Az.: 9 U 1430/08) sind manche DIN-Regelungen überholt und technisch nicht auf dem neuesten Stand. "Ob ein Baumangel vorliegt oder nicht", so Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner, "kann daher nur nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik entschieden werden." Als solchen definiert das OLG Dresden die Summe der wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen, die im Bauwesen bekannt und als richtig anerkannt sind.

Flechtners Tipp für alle Bauherren: "Ist kein Architekt für die Bauüberwachung verantwortlich, lohnt es sich, einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen, der jede Phase des Baufortgangs überwacht. Er sollte unbedingt auch bei der Abnahme dabei sein und eventuelle Mängel in einem Protokoll festhalten, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Adressen von Bausachverständigen haben die IHK, die Handwerkskammer und diverse Bauherrenverbände. Für die Leistung dieses Experten muss man etwa 1,5 Prozent der Bausumme kalkulieren. Wem dies zu teuer erscheint, sollte bedenken: Pfusch am Bau ist in der Regel sehr viel kostspieliger!"

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,7 Mio. Kunden die größte Bausparkasse in Deutschland. Die rund 7.000 Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Kathrin Mühe
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
0791/46-2360

www.schwaebisch-hall.de

Pressekontakt:
NBB Kommunikation GmbH
Reinhold Unger
Ridlerstraße 33
80339
München
unger@nbbgmbh.de
089/389896-16
http://nbbgmbh.de


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Gemäß einer DIN-Norm zu arbeiten, bedeutet nicht zwingend, dass ein Handwerker ein einwandfreies Werk abliefert. Auf diese für Bauherren wichtige Unterscheidung macht die Bausparkasse Schwäbisch Hall aufmerksam. Laut einem aktuellen Urteil des OLG Dresden (Az.: 9 U 1430/08) sind manche DIN-Regelungen überholt und technisch nicht auf dem neuesten Stand. "Ob ein Baumangel vorliegt oder nicht", so Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner, "kann daher nur nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik entschieden werden." Als solchen definiert das OLG Dresden die Summe der wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen, die im Bauwesen bekannt und als richtig anerkannt sind.

Flechtners Tipp für alle Bauherren: "Ist kein Architekt für die Bauüberwachung verantwortlich, lohnt es sich, einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen, der jede Phase des Baufortgangs überwacht. Er sollte unbedingt auch bei der Abnahme dabei sein und eventuelle Mängel in einem Protokoll festhalten, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Adressen von Bausachverständigen haben die IHK, die Handwerkskammer und diverse Bauherrenverbände. Für die Leistung dieses Experten muss man etwa 1,5 Prozent der Bausumme kalkulieren. Wem dies zu teuer erscheint, sollte bedenken: Pfusch am Bau ist in der Regel sehr viel kostspieliger!"

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,7 Mio. Kunden die größte Bausparkasse in Deutschland. Die rund 7.000 Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.
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