So hilft der Staat beim Bauen
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: China Infos


Die wichtigsten Fördermöglichkeiten auf einen Blick
Der Bau eines Hauses ist meist die größte Investition des Lebens und mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Gut, wenn der Staat hilft, Eigenkapital aufzubauen, Darlehen schneller zu tilgen oder spezielle Baumaßnahmen durch zinsgünstige Kredite zu unterstützen. Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Mühe hat die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

1. Eigenheimrente ("Wohn-Riester")
Der Staat unterstützt den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit der Wohn-Riester-Förderung. Damit werden auch Einzahlungen, also Spar- und Tilgungsleistungen auf zertifizierte Riester-Bausparverträge förderfähig. Sparer, die vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres für die Altersvorsorge sparen (maximal aber 2.100 Euro inklusive Zulagen), erhalten 154 Euro Grundzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es weitere 185 Euro; für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, sogar 300 Euro. Eine Familie, die seit 2008 zwei Kinder bekommen hat, kann also jährlich Riester-Zulagen von 908 Euro erhalten, wenn beide Ehepartner einen Altersvorsorgevertrag haben.

2. Berufseinsteiger-Bonus
Auszubildende und Berufsanfänger erhalten Riester-Zulagen, wenn sie den Sockelbetrag von 60 Euro beisteuern, da ihr gesamtes Bruttoeinkommen des Vorjahres meist unter der gesetzlichen Mindestgrenze liegt. Besonders attraktiv für junge Leute unter 25: Sie erhalten einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro vom Staat.

3. Wohnungsbau-Prämie
Mit der Wohnungsbau-Prämie belohnt der Staat eigene Sparleistungen auf einen Bausparvertrag. Die maximale jährliche Prämie liegt für Alleinstehende bei 45 Euro, für Eheleute bei 90 Euro. Zu beachten ist dabei eine jährliche Einkommensobergrenze von 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro für Verheiratete.

4. BAFA-Marktanreizprogramm
Wer in seinem Eigenheim erneuerbare Energien nutzen will, wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen werden aus dem Förderprogramm mit Investitionszuschüssen unterstützt.
Für eine Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung, kombiniert mit einem Biomasseheizkessel, gibt es einen Gesamtzuschuss von rund 3.500 Euro. Eine Übersicht über die vielfältigen Förderungsmaßnahmen im so genannten Marktanreizprogramm gibt es auf www.bafa.de.

5. Direkte Wohnungsbauförderung
Die Bundesländer fördern den Wohnungsbau mit eigenen Maßnahmen und verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze. In Baden-Württemberg werden beispielsweise durch die Landeskreditanstalt (LAKRA) einkommensschwächere Familien, aber auch behinderte Menschen beim Bauen unterstützt. Tipp: Es lohnt sich, auch in der Gemeinde nach Förderungsmöglichkeiten zu fragen, denn oft haben Kommunen eigene Programme, zum Beispiel für Familien. Einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten, die für den eigenen Wohnort in Frage kommen, bietet die Datenbank www.foerderdata.de.

6. Energieeffizient bauen oder modernisieren
Wer energiesparend baut oder modernisiert, den unterstützt die KfW-Förderbank durch zinsverbilligte Kredite. Im Höchstfall sind direkte Zuschüsse von bis zu 75.000 Euro möglich. Das Prinzip: Wird mehr in energiesparende Technik investiert, sinkt der zu bezahlende Zinssatz. Die Fördermittel können - sowohl für Neubauten als auch für Umbaumaßnahmen - über die Hausbank oder Bausparkasse beantragt werden. Nähere Informationen gibt es unter www.kfw-foerderbank.de.

7. Altersgerechter Umbau
Bauherren, die ihr Gebäude altersgerecht barrierefrei umbauen wollen, werden ebenfalls von der KfW-Förderbank mit bis zu 50.000 Euro unterstützt. Mindestanforderungen, die die Maßnahmen erfüllen müssen, sind ebenfalls unter www.kfw-foerderbank.de zu finden. Auch diese Förderung kann wie alle KfW-Fördermittel nicht direkt, sondern nur über ein Kreditinstitut beantragt werden.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,6 Mio. Kunden und einem Marktanteil von 30 Prozent die größte Bausparkasse in Deutschland. 2008 schloss das Unternehmen 1,1 Mio. Bausparverträge über 32 Mrd. Euro ab. Mit mehr als 7.000 Mitarbeitern arbeitet Schwäbisch Hall eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Kathrin Mühe
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
0791/46-2360

www.schwaebisch-hall.de

Pressekontakt:
NBB GmbH
Reinhold Unger
Ridlerstraße 33
80339
München
unger@nbbgmbh.de
089/389896-16
http://nbbgmbh.de



Die wichtigsten Fördermöglichkeiten auf einen Blick
Der Bau eines Hauses ist meist die größte Investition des Lebens und mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Gut, wenn der Staat hilft, Eigenkapital aufzubauen, Darlehen schneller zu tilgen oder spezielle Baumaßnahmen durch zinsgünstige Kredite zu unterstützen. Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Mühe hat die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

1. Eigenheimrente ("Wohn-Riester")
Der Staat unterstützt den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit der Wohn-Riester-Förderung. Damit werden auch Einzahlungen, also Spar- und Tilgungsleistungen auf zertifizierte Riester-Bausparverträge förderfähig. Sparer, die vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres für die Altersvorsorge sparen (maximal aber 2.100 Euro inklusive Zulagen), erhalten 154 Euro Grundzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es weitere 185 Euro; für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, sogar 300 Euro. Eine Familie, die seit 2008 zwei Kinder bekommen hat, kann also jährlich Riester-Zulagen von 908 Euro erhalten, wenn beide Ehepartner einen Altersvorsorgevertrag haben.

2. Berufseinsteiger-Bonus
Auszubildende und Berufsanfänger erhalten Riester-Zulagen, wenn sie den Sockelbetrag von 60 Euro beisteuern, da ihr gesamtes Bruttoeinkommen des Vorjahres meist unter der gesetzlichen Mindestgrenze liegt. Besonders attraktiv für junge Leute unter 25: Sie erhalten einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro vom Staat.

3. Wohnungsbau-Prämie
Mit der Wohnungsbau-Prämie belohnt der Staat eigene Sparleistungen auf einen Bausparvertrag. Die maximale jährliche Prämie liegt für Alleinstehende bei 45 Euro, für Eheleute bei 90 Euro. Zu beachten ist dabei eine jährliche Einkommensobergrenze von 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro für Verheiratete.

4. BAFA-Marktanreizprogramm
Wer in seinem Eigenheim erneuerbare Energien nutzen will, wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen werden aus dem Förderprogramm mit Investitionszuschüssen unterstützt.
Für eine Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung, kombiniert mit einem Biomasseheizkessel, gibt es einen Gesamtzuschuss von rund 3.500 Euro. Eine Übersicht über die vielfältigen Förderungsmaßnahmen im so genannten Marktanreizprogramm gibt es auf www.bafa.de.

5. Direkte Wohnungsbauförderung
Die Bundesländer fördern den Wohnungsbau mit eigenen Maßnahmen und verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze. In Baden-Württemberg werden beispielsweise durch die Landeskreditanstalt (LAKRA) einkommensschwächere Familien, aber auch behinderte Menschen beim Bauen unterstützt. Tipp: Es lohnt sich, auch in der Gemeinde nach Förderungsmöglichkeiten zu fragen, denn oft haben Kommunen eigene Programme, zum Beispiel für Familien. Einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten, die für den eigenen Wohnort in Frage kommen, bietet die Datenbank www.foerderdata.de.

6. Energieeffizient bauen oder modernisieren
Wer energiesparend baut oder modernisiert, den unterstützt die KfW-Förderbank durch zinsverbilligte Kredite. Im Höchstfall sind direkte Zuschüsse von bis zu 75.000 Euro möglich. Das Prinzip: Wird mehr in energiesparende Technik investiert, sinkt der zu bezahlende Zinssatz. Die Fördermittel können - sowohl für Neubauten als auch für Umbaumaßnahmen - über die Hausbank oder Bausparkasse beantragt werden. Nähere Informationen gibt es unter www.kfw-foerderbank.de.

7. Altersgerechter Umbau
Bauherren, die ihr Gebäude altersgerecht barrierefrei umbauen wollen, werden ebenfalls von der KfW-Förderbank mit bis zu 50.000 Euro unterstützt. Mindestanforderungen, die die Maßnahmen erfüllen müssen, sind ebenfalls unter www.kfw-foerderbank.de zu finden. Auch diese Förderung kann wie alle KfW-Fördermittel nicht direkt, sondern nur über ein Kreditinstitut beantragt werden.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,6 Mio. Kunden und einem Marktanteil von 30 Prozent die größte Bausparkasse in Deutschland. 2008 schloss das Unternehmen 1,1 Mio. Bausparverträge über 32 Mrd. Euro ab. Mit mehr als 7.000 Mitarbeitern arbeitet Schwäbisch Hall eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Kathrin Mühe
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74523 Schwäbisch Hall
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